Allgemeine Verkaufsbedingungen

der 100 LIFE GmbH für das Produkt QUICKSHIELD (FN 456748p, LG Feldkirch), Losergasse 3, A-6900 Bregenz

1. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

1.1 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der 100 LIFE GmbH im Zusammenhang mit der Produktlinie QUICKSHIELD unterliegen den folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, kurz AGB genannt. Diese AGB sind verbindlich für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner.

1.2 Von den in diesen AGB festgelegten Bestimmungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Teil des Vertrages, wenn die 100 LIFE GmbH ihnen schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Im Falle von widersprüchlichen AGB gelten ausschließlich die AGB der 100 LIFE GmbH, und im Zweifelsfall werden die AGB beider Vertragspartner nicht berücksichtigt..

1.4 In diesen AGB sind spezielle Regelungen für Geschäfte mit Verbrauchern enthalten.

2. Angebote und Vertragsabschluss, Vertragsinhalt

2.1 Angebote der 100 LIFE GmbH sind für die im Angebot gewährte Angebotsdauer verbindlich. 

2.2 Die Bestellung des Vertragspartners wird erst nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung, die auch per E-Mail versandt werden kann, durch die 100 LIFE GmbH als angenommen betrachtet. Dadurch kommt der Vertrag zustande. Im Fall von Geschäften mit Unternehmern kann der Vertragspartner nur mit ausdrücklicher Zustimmung der 100 LIFE GmbH vom Vertrag zurücktreten.

2.3 Der Vertragspartner erhält die AGB entweder zusammen mit dem ersten Angebot, der Auftragsbestätigung oder auf Anfrage. Sie sind auch in druckbarer und speicherbarer Form auf der Website www.quickshield.at/agb verfügbar.

2.4 Abgesehen von der Geschäftsführung der 100 LIFE GmbH ist kein Mitarbeiter des Unternehmens berechtigt oder befugt, Zusatzvereinbarungen zum Vertrag zu treffen oder andere Versprechen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Für Zusatzvereinbarungen ist schriftliche Form erforderlich, und sie müssen von beiden Vertragsparteien rechtskräftig unterzeichnet werden, um verbindlich zu sein.

3. Hinweise für Verbraucher

3.1 Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz (FAGG) sind, haben das Recht, bei außerhalb der  Geschäftsräumlichkeiten der 100 LIFE GmbH bestellten Waren binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem die Ware empfangen wurde oder der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertragspartner muss die 100 LIFE GmbH über seine Absicht, vom Vertrag zurückzutreten, durch eine klare Erklärung (ohne besondere Formvorschriften) per Brief oder E-Mail informieren. Die AGB sind unter www.quickshield.at/agb in druckbarer und speicherbarer Form verfügbar. Um die Rücktrittsfrist einzuhalten, genügt es, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittserklärung sollte an folgende Adresse gerichtet werden: 100 LIFE GmbH, Losergasse 3, 6900 Bregenz, Österreich, contact@quickshield.at.

3.2 Falls der Vertragspartner zulässig vom Vertrag zurücktritt, wird die 100 LIFE GmbH sämtliche Zahlungen, die sie vom Vertragspartner erhalten hat, umgehend und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über den Rücktritt des Vertragspartners von diesem Vertrag zurückerstatten.

Falls auf Wunsch des Vertragspartners eine Leistung bereits während der Rücktrittsfrist begonnen, aber noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Vertragspartner verpflichtet, der 100 LIFE GmbH einen Betrag zu entrichten, der im Verhältnis zu dem insgesamt vertraglich festgelegten Preis den bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen entspricht. Zusätzlich dazu ist der Vertragspartner verpflichtet, der 100 LIFE GmbH eine Entschädigung für eine Wertminderung der Ware zu zahlen, sofern diese Minderung auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der nicht zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsfähigkeit der Ware notwendig war.

Beim Abschluss von Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen besteht kein Rücktrittsrecht für den Vertragspartner oder Verbraucher, wenn die Waren bereits in Benutzung genommen wurden und sichtbare Gebrauchsspuren aufweisen.

3.3 Der Verbraucher gemäß dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist verantwortlich für die Übernahme der Kosten für die Rücksendung der Ware, sofern diese auf dem Postweg zurückgesandt werden kann.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die von der 100 LIFE GmbH angegebenen Preise in ihren Angeboten oder auf der Website www.quickshield.at sind maßgeblich. Diese Preise sind in Euro ausgewiesen und basieren auf den INCOTERMS 2010 “Ab Werk”. Sie beinhalten die Verpackung, jedoch nicht die Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Zusätzlich zur Umsatzsteuer fallen gegebenenfalls Rechtsgeschäftsgebühren an. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Unternehmer innerhalb der EU und des EWR-Raums handelt es sich um mehrwertsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen unter Verwendung der UID-Nummer ATU71303706 der 100 LIFE GmbH als auch des Vertragspartners.

4.2 Die in den Angeboten der 100 LIFE GmbH angegebenen Preise sind nur gültig, wenn das Angebot unverändert von dem Vertragspartner akzeptiert wird.

4.3 Die 100 LIFE GmbH kann Teil-Leistungen erbringen und diese separat abrechnen.

4.4 Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot aufgeführt sind, aber auf Wunsch des Vertragspartners erbracht werden, sowie zusätzliche Kosten, die aufgrund ungenauer Angaben oder dem Verhalten des Vertragspartners oder aufgrund von unverschuldeten Transportverzögerungen entstehen, werden dem Vertragspartner zusätzlich gemäß den aktuellen Vergütungssätzen der 100 LIFE GmbH in Rechnung gestellt.

4.5 Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, im Angebot oder in der Rechnung ist ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.

4.6 Bei Geschäften mit Unternehmern ist es nicht gestattet, dass der Vertragspartner Zahlungen zurückhält.

In Verbrauchergeschäften hingegen hat der Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht, sofern die 100 LIFE GmbH ihre Leistung nicht vertragsgemäß erbringt oder ihre finanzielle Situation, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Verbraucher weder bekannt war noch bekannt sein musste, die Erfüllung der Leistung gefährdet.

4.7 m Fall von Zahlungsverzug in Unternehmergeschäften behält sich die 100 LIFE GmbH das Recht vor, unbeschadet anderweitiger Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Bei Zahlungsverzug in Verbrauchergeschäften gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 4 %. Bei Unternehmergeschäften können zusätzlich, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, pauschal EUR 40 für mögliche Inkassokosten in Rechnung gestellt werden.

4.8 Bei Zahlungsverzug und nach Setzung einer angemessenen Frist hat die 100 LIFE GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Vertragspartner keine Zahlung leistet.

4.9 Wenn Teilzahlungen vereinbart wurden, tritt Terminverlust ein, sobald auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Ab dem Zeitpunkt des Terminverlustes wird der gesamte ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Eintritt des Terminverlustes behält sich die 100 LIFE GmbH das Recht vor, die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt in Verwahrung zu nehmen, ohne vom Kaufvertrag zurückzutreten, bis die gesamte Forderung, einschließlich der Nebenkosten, vollständig beglichen ist.

5. Erfüllungsort und Gefahrtragung

5.1 Erfüllungsort ist der Sitz der 100 LIFE GmbH in A-6900 Bregenz, Losergasse 3. 

5.2 Sofern im Angebot keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, trägt der Vertragspartner die Kosten und das Risiko des Transports.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt Eigentum der 100 LIFE GmbH bis zur vollständigen Bezahlung. Die 100 LIFE GmbH behält sich das Recht vor, das uneingeschränkte Eigentumsrecht an den Vertragswaren äußerlich zu kennzeichnen. Bei Zahlungsverzug kann die 100 LIFE GmbH die Ware jederzeit abholen. Im Falle eines Konkursantrags oder der Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners kann die 100 LIFE GmbH die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware unter Zutritt zum Betrieb des Vertragspartners verlangen.

Wenn die Ware im normalen Geschäftsbetrieb des Vertragspartners weiterveräußert wird, gilt der Verkaufspreis als an die 100 LIFE GmbH abgetreten. Falls die Weiterveräußerung auf Kreditbasis erfolgt, muss dies unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, und die Forderung gegenüber diesem Vertragspartner gilt als angenommene Abtretung durch die 100 LIFE GmbH 

6.2 Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.

7. Abnahme und Teillieferung

7.1 Der Vertragspartner hat die Pflicht, die von der 100 LIFE GmbH rechtzeitig bereitgestellten Lieferungen und Leistungen fristgerecht abzunehmen.

7.2 Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 gelten – vorbehaltlich gesonderter einzelvertraglicher Bestimmungen – gelieferte Waren als abgenommen.

7.3 Sofern Schulungsdienstleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung mit tatsächlicher Erbringung der Schulung als abgenommen.

7.4 Die Annahme gilt als erfolgt, wenn die 100 LIFE GmbH dem Vertragspartner eine Fertigstellungsanzeige mit der Aufforderung zusendet, das Werk innerhalb von 10 Werktagen anzunehmen und der Vertragspartner innerhalb dieser Frist nicht reagiert.

7.5 Die Annahme der Lieferungen und Leistungen gilt auch dann als erfolgt, wenn der Vertragspartner ohne Vorbehalt die Zahlung leistet.

7.6 Falls die 100 LIFE GmbH ihre Leistung aufgrund von Gründen, die dem Vertragspartner zuzurechnen sind, nicht erbringen kann, geht das Risiko auf den Vertragspartner über, sobald ihm die Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung zugeht. In diesem Fall gilt die Leistung der 100 LIFE GmbH als erfüllt.

7.7 Der Vertragspartner darf die Annahme der Lieferungen und/oder Leistungen aufgrund von geringfügigen Mängeln nicht verweigern.

8. Verzug

8.1 Die 100 LIFE GmbH bemüht sich, die vereinbarten Lieferfristen und -termine nach Möglichkeit einzuhalten. Sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich festgelegt wurden, sind sie unverbindlich und dienen lediglich als voraussichtliche Zeitpunkte für die Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.

8.2 Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Vertragspartners aufgrund von Lieferverzug ist nur nach Setzung einer angemessenen, mindestens jedoch zweimonatigen Nachfrist möglich. Dieser Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich ausschließlich auf den Teil der Lieferung oder Leistung, für den ein Verzug vorliegt.

9. Gewährleistung

9.1 Gewährleistungsansprüche bei Unternehmergeschäften: Wenn der Vertragspartner ein Unternehmer ist, ist er verpflichtet, Lieferungen und/oder Leistungen unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der Übergabe schriftlich gegenüber der 100 LIFE GmbH zu rügen. Andernfalls erlöschen sämtliche Rechte des Vertragspartners, einschließlich Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Anfechtungsrechte. Das Vorbringen von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen oder Teilen davon.

Im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge und tatsächlicher Mängel hat die 100 LIFE GmbH die Wahl, wie sie die Gewährleistung erfüllt (durch Austausch, Verbesserung, Nachlieferung, Minderung oder Wandlung), unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen.

Für Mängel, die bei der Untersuchung bei Lieferung und/oder Leistung nicht erkennbar waren, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab der Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche nicht verlängert oder unterbrochen. Diese Frist gilt auch für Teillieferungen und/oder -leistungen. Solche Mängel müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung schriftlich beanstandet werden, andernfalls erlöschen Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Anfechtungsrechte. Allerdings berechtigen sie nicht zur Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen oder Teilen davon. Rückgriffsansprüche gegen die 100 LIFE GmbH, insbesondere nach § 933b ABGB, sind ausgeschlossen.

Die Beweislast für die mangelhafte Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Übergabe liegt stets beim Kunden. Die Anwendung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Im Falle einer Beanstandung hat der Kunde die beanstandete Ware unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren und bis zur Klärung der Beanstandung für die 100 LIFE GmbH bereitzuhalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab der Lieferung.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unsachgemäßen Gebrauch des QUICKSHIELD und den Verschleiß von Teilen aufgrund intensiver Nutzung, wie z.B. in Schulungen oder Trainings.

9.2 Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

10. Schadenersatz

10.1 Die 100 LIFE GmbH ist lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in allen möglichen Fällen zum Schadenersatz verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt die 100 LIFE GmbH ausschließlich die Haftung für Personenschäden. Die Haftungsansprüche verjähren 18 Monate nach Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger.

10.2 Die 100 LIFE GmbH übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, nicht realisierte Einsparungen, Folgeschäden, Vermögensschäden, Schäden, die aus Ansprüchen Dritter resultieren, sowie den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung.

10.3 Die Haftung für Schäden, die nicht typischerweise aus dem Vertrag resultieren, ist ausgeschlossen.

10.4 Die 100 LIFE GmbH übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Lieferungen und/oder Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Vertragspartners tätig sind, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die 100 LIFE GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe verletzt hat.

10.5 Die Beratungsleistungen der 100 LIFE GmbH in mündlicher oder schriftlicher Form bezüglich der Anwendung und Verwendung der gelieferten Waren basieren auf praktischen Erfahrungen und den Informationen des Vertragspartners. Diese Beratung erfolgt unverbindlich und nach bestem Wissen. Weder Hinweise noch mündliche Beratungen begründen eine Haftung.

10.6 Schadensersatzansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

11. Schutz- und Nutzungsrechte

11.1 Alle gewerblichen Schutzrechte (einschließlich Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte und Patentrechte), die im Zusammenhang mit den Lieferungen oder erbrachten Leistungen bei der 100 LIFE GmbH oder ihren Mitarbeitern oder von ihr beauftragten Dritten entstehen oder übertragen werden, verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei der 100 LIFE GmbH. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten erfordert eine schriftliche Vereinbarung und gilt immer nur für die jeweilige Vertragsdauer.

12.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, Konzepte, Entwürfe usw. der 100 LIFE GmbH ausschließlich für die im Vertrag festgelegten Zwecke zu nutzen. Vervielfältigungen sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der 100 LIFE GmbH gestattet. Druckvorlagen und Schulungsinhalte in Text, Bild und Film, die von der 100 LIFE GmbH oder in ihrem Auftrag erstellt werden und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden, bleiben im Eigentum der 100 LIFE GmbH.

12. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder in Verbindung damit personenbezogene Daten, unabhängig davon, ob sie von der 100 LIFE GmbH selbst oder von Dritten stammen, gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

13. Gerichtsstand und Rechtswahl

13.1 Bei Unternehmergeschäften wird die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte am Sitz der 100 LIFE GmbH für die Entscheidung sämtlicher aus einem Vertrag resultierenden Streitigkeiten, einschließlich solcher über dessen Existenz oder Nichtexistenz, vereinbart.

Verbrauchergeschäfte: Gegenüber Verbrauchern gilt der Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG (Wohnsitz; gewöhnlicher Aufenthalt; Ort der Beschäftigung).

13.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem österreichischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Falls eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein sollte, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die betroffene rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine gültige und durchführbare Regelung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

14.2 Vertragsänderungen oder -ergänzungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformanforderung.

14.3 ei Unternehmergeschäften ist es nicht gestattet, Ansprüche der 100 LIFE GmbH mit Gegenforderungen jeglicher Art aufzurechnen.

 

Bei Verbrauchergeschäften können Verbraucher nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtlich mit denjenigen der 100 LIFE GmbH in Zusammenhang stehen, sofern es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit der 100 LIFE GmbH.

14.4 Die Beauftragung von Subunternehmern, insbesondere für die Durchführung von Schulungsveranstaltungen, ist erlaubt.

Aktualisiert: 01.01.2024